Familien-Mediation


Wenn Menschen sich im familiären Bereich nicht einig sind – bei Trennung, Scheidung, Erbkonflikten, oder Generationskonflikten – benötigen sie häufig konkreten juristischen Beistand, einen Rechtsrat. Daneben liegt möglicherweise der Wunsch vor, sich vom Partner nicht im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung zu trennen, sondern dies fair und gerecht in einer für beide Seiten lebbaren Regelung zu tun.

Das Vertrauen in den anderen Partner ist häufig gestört, so dass auch die Sorge besteht, dass der andere nur eine für ihn möglichst vorteilhafte Lösung anstrebt und die eigenen Rechte unbedacht aufgegeben werden. Häufig fühlt sich auch der eine Partner dem anderen nicht gewachsen, in wirtschaftlicher oder emotionaler Richtung, so dass zwar der Wunsch nach einer außergerichtlichen Lösung besteht, zeitgleich aber auch die Angst, hier zu unterliegen.
Manchmal besteht zwar der Wunsch, nicht in ein gerichtliches Verfahren eintreten zu müssen, aber das Reden mit dem Anderen ist einfach nicht mehr möglich, auch wenn alle Seiten eigentlich eine außergerichtliche Lösung wollen.

Aber auch dann, wenn ein offener Konflikt gar nicht vorliegt, können komplexe Situationen vorliegen, rechtliche und emotionale Belange betroffen sein, die eine Lösung schwierig erscheinen lassen. Wenn zum Beispiel ein Testament oder Erbvertrag gefertigt werden soll, oder auch wenn Veränderung in der häuslichen Situation anstehen- wie eine Heirat oder Lebenspartnerschaft.

Auch hier bietet sich die Mediation an.

Der Mediator/In wird für beide Seiten gleichermaßen tätig, ist also keiner Partei zugeordnet und zur Neutralität verpflichtet. Ziel der Bearbeitung ist eine Vereinbarung zwischen den Medianden, in der sie alle zu lösenden Fragen regeln.
Aufgabe des Mediators hierbei ist es dafür Sorge zu tragen, dass eine Chancengleichheit zwischen den verhandelnden Personen hergestellt wird, jeder sich im selben Kenntnisstand befindet, aber auch jeder eine Basis findet, seine Interessen selbst wahrzunehmen und zu vertreten. Um dies zu erreichen, wird mit verschiedenen Kommunikationsmitteln gearbeitet.

Auf die Lösung wird in einem fünfstufigen Modell hingearbeitet: Nach dem Abschluss eines Arbeitsbündnisses zwischen den Medianden und dem Mediator/in erfolgt zunächst eine genaue Sachanalyse. Daran schließt sich die Bearbeitung der einzelnen Problemfelder an, die dann, nach entsprechenden Entwurfsbildungen, in einer Gesamtlösung, der Mediationsvereinbarung, zusammengefasst werden.

Je nach Angelegenheit sind im Anschluss an die Mediationsabschlussvereinbarung noch die Ausfertigung weiterer Verträge erforderlich, damit die Rechtsverbindlichkeit erlangt werden kann.

Wir haben Ihnen weitere Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.
Für weiter führende Fragen und Hilfestellungen bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen und ggf. einen Termin mit uns zu vereinbaren.