Schlichtung-Mediation-Verhandlung
Die Wege aus streitigen Situationen fächern sich fortlaufend auf. Die unterschiedlichen Angebote, sich mit Konflikten auseinander zu setzen, um diese zu lösen, werden stetig umfangreicher.
Für den Einzelnen ist es daher relativ schwierig zu entscheiden, welches Verfahren und welche Methode im eigenen speziellen Konfliktfall wirklich zu einer Lösung verhelfen kann. Eines der wesentlichen Bearbeitungsgebiete im Institut ist daher die Strukturanalyse von Konflikten, die hilft, das passende Bearbeitungsinstrument zu finden.
Um dies stets auf aktuellem Stand halten zu können, beschäftigt sich das Institut neben der Konfliktbearbeitung auch mit der Konfliktforschung. Hier entwickeln wir Trainings für Konfliktbearbeitungen, Seminare und Workshops.
Der schnellste Weg ist natürlich, Konflikte nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Angebote, die wir hierzu offerieren, finden Sie unter dem Register "Prävention". Ist ein Konflikt bereits entstanden, droht ein streitiges Verfahren oder läuft ein solches bereits, so finden Sie unsere Vorschläge zur Bearbeitung unter dem Button "Angebote".
In den „Downloads“ haben wir versucht, möglichst aktuell geplante Gesetzesänderungen, Informationen zu neuen Regelungen, sowie neue Erkenntnisse und Begriffsdefinitionen für Sie zusammen zu stellen.
Unseres Erachtens nach sollte das übergeordnete Ziel sein, dass sich jeder Mensch wieder selbstständig und autonom um seine Konflikte kümmern kann.
Technische Entwicklungen, das Zusammenwachsen von Kulturen und die Globalisierung führen zu neuen Konfliktlagen und fordern uns damit auf, diesem in einer neuen Weise und mit neuen Mitteln zu begegnen.
Zum Hintergrund altenativer Konfliktlösungen (ADR-Verfahren)
Das gängige Verfahren, um Konflikte zu lösen, ist das, der anderen Seite die eigene Auffassung einer Situation klar zu machen, sie von der Richtigkeit zu überzeugen und so einen Streit zu gewinnen. Dies kann im eigenen Kreis geschehen oder durch Delegation an Experten und Gerichte.
In den Anfängen unseres Rechtssystems erfolgte hierbei auch eine Diskussion über Werte und Werthaltungen sowie emotionale Befindlichkeiten und Betroffenheiten der Streitgegner.
Mit zunehmender Technisierung und dem Fortschritt der Wissenschaft kam es zu dem Versuch, einen Streit nicht als ein globales Problem bestehend aus Sachproblem, emotionaler Betroffenheit und strukturellen Gegebenheiten zu sehen, sondern ihn auf technische Einzelheiten zu reduzieren.
Das erforderte, Begrifflichkeiten, die Werte und emotionale Befindlichkeiten zum Inhalt hatten, zu erklären und durch neue Gesetze und Ausführungsbestimmungen festzulegen. Dies mittlerweile in einem Umfang, dass es selbst den Expertinnen und Experten schwer fiel, sich in einer Flut von Gesetzesänderungen, -anpassungen und -ergänzungen noch zurecht zu finden, mit der weiteren Folge, dass der Bürger angesichts mancher gerichtlicher Entscheidung nur fassungslos den Kopf schütteln konnte.
Viele Gesetze haben den Bezug zu dem verloren, was sie eigentlich regeln sollen: Das Zusammenleben von Menschen.
Die Bürgerinnen und Bürger spüren dies auch und das Vertrauen in die Stabilität und Richtigkeit gerichtlicher Entscheidungen schwindet.
Damit wächst zum Einen der Wunsch, Dinge in einem Verfahren zu klären, das wieder allem Komponenten Rechnung trägt und damit zum Anderen auch der, sich selbst aktiv in den Lösungsprozess einbringen zu können; Gehör mit dem zu finden, was einem selbst an der Angelegenheit wichtig ist.
Dies bildet die Alternative dazu, fremdbestimmt in Prozessen verwaltet zu werden, in denen das, was den eigentlichen Kern des Problems ausmacht, nicht einmal mehr zur Sprache kommt.
Es wächst der Wunsch, nicht mehr ein Recht zu verwenden, dessen Logik man häufig nicht mehr folgen kann, sondern rechtsschöpfend das zu regeln, was für die eigene Situation eine Lösung bringen kann.
Und in einer Vielzahl generalisierender Rechtsregeln gibt das Gesetz hierzu auch die Möglichkeit.
Je nachdem, wie viel an Expertenwissen notwendig ist, welche Handlungsräume durch die strukturellen Gegebenheiten geöffnet werden (können) und wie stark sich die Bereitschaft zeigt, selbst aktiv im Konfliktlösungsprozess mitzuwirken, stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung: Angefangen bei der klassischen Verhandlung zwischen den Streitparteien über Streithelferinnen und -helfer, Schiedsrichterinnen und -richter wie auch Schlichterinnen und Schlichter bis hin zur Mediatorin/dem Mediator. All diese Verfahren laufen in einer umfassenden Betrachtungsweise, nämlich unter Berücksichtigung der strukturellen, emotionalen und individuellen Besonderheiten der betroffenen Streitparteien.
Ein Konflikt an sich ist nichts Negatives, sondern kann der Motor weiterer Entwicklungsprozesse sein. Negativ ist häufig nur die Art und Weise, wie mit ihm umgegangen wird.
Das Fatale hierbei ist, dass dann, wenn in einem solchen Konflikt einer gewinnt, der andere Teil zwangsläufig unterliegt. Und dies zerstört jedenfalls die Möglichkeit für die Streitparteien, zukünftig noch eine Basis für Gemeinsamkeiten bzw. einem harmonischen Umgang zu entwickeln. Damit wird die scheinbare Gewinnerin/der scheinbare Gewinner häufig zur Verliererin/zum Verlierer.
Aus diesem Grund wurde lange nach Möglichkeiten gesucht, sowohl die Beziehungsebene wie auch die Sachebene in die Bearbeitung mit einzubeziehen, so dass alle Seiten gemeinsam nach einer Lösung suchen, die für sie alle zu einem Gewinnen führt.
Es entstanden die alternativen Konfliktlösungsverfahren.
Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen im Downloadbereich zusammengestellt.
Für weiterführende Fragen oder Hilfestellungen bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen und ggf. einen Termin zu vereinbaren.