Verfahren: gerichtliche und außergerichtliche


Gerichtliche Verfahren sind häufig notwendig und unumgänglich, vor allem dann, wenn es um die Aufklärung von Rechtsfragen oder strittigen Sachfragen geht.

Eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt hat hierbei die Aufgabe für die Partei, die sie/er vertritt, die gesetzlichen Grundlagen optimal einzusetzen, um das Verfahren so in einer für die Mandantin/den Mandanten günstigen Form zur Entscheidung zu bringen. Sie/er agiert hierbei als ein „verlängerter Arm“ des Mandanten und transformiert das Ansinnen der Mandantin/des Mandanten in die rechtlich richtige Form. Dabei hat sie/er ausschließlich die Interessen der Mandantin/des Mandanten im Auge zu halten, wobei sie/er strikt den geltenden gesetzlichen Regeln unterworfen ist.

Häufig jedoch sind die Problemkreise der Klienten zu komplex, als dass sie durch einfache Delegation sachgerecht gelöst werden könnten.

Die Aufgabe der Konfliktmittlerin/des Konfliktmittlers dagegen besteht darin, den Klienten direkt mit einzubinden. Hier geht es zum Einen darum, zunächst auszuloten, ob überhaupt mit den Mitteln des gesetzten Rechts gearbeitet werden sollte oder eher nur mit rechtlichen Grundsätzen. Zum Anderen muss geprüft werden, ob eigene Rechtsregeln erarbeitet werden sollten und könnten, die nach Möglichkeit schneller zum gewünschten Ziel führen würden.

Daher kann es sinnvoll sein, vor einem gerichtlichen Verfahren genau auszuloten, ob ein solches überhaupt geführt werden muss bzw. sollte oder ob eine alternative Bearbeitung den Interessen der Betroffenen gerechter werden würde.

Die Entscheidung, in ein streitiges Verfahren einzutreten, kann oder soll noch nicht getroffen werden:
  • wenn es sich um Kolleginnen und Kollegen oder Partnerinnen und Partner handelt, die auch zukünftig zusammen arbeiten wollen
  • wenn es sich um ein Problem handelt, bei dem in engerer oder weiterer Form die Familie mitbetroffen ist
  • wenn die Angelegenheit zwar dringlich ist, aber in dem entsprechenden Problemkreis eine eindeutige rechtliche Lösung nicht erwartet werden kann
  • wenn ein Gerichtsverfahren infolge der Zeitdauer nicht rentabel wäre
  • wenn spezielle betriebliche Anforderungen hierbei keine Berücksichtigung finden könnten.
In anderen Fällen lässt sich der Problemkreis nicht eindeutig einem bestimmen Sachbereich zuordnen, so dass unklar bleibt, ob es sich um ein Problem für die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt, die Steuerberaterin/den Steuerberater, die Wirtschaftsprüferin/den Wirtschaftsprüfer, die Eheberaterin/den Eheberater oder die Unternehmensberaterin/den Unternehmensberater handelt.
Viele dieser Sachbereiche überschneiden sich gegenseitig. Die- bzw. derjenige jedoch, die oder der von dem Problem betroffen ist, weiß gar nicht genau, an wen sie oder er sich am Besten wenden soll.

Es macht also Sinn, sich zunächst mittels einer Konfliktanalyse Klarheit über die betroffenen Problemfelder zu verschaffen. Anschließend kann man beraten, welche Verfahrensweise einem im jeweiligen Fall als die effektivste erscheint. Und erst dann empfiehlt sich eine fachspezifische Bearbeitung.

Wichtig hierbei ist, dass die Verfahrensmethode dem individuellen Problemkreis angepasst wird, nicht umgekehrt.

Als grundlegende Verfahrensmöglichkeiten bieten sich an:
  • Verhandlungen (allgemeiner Natur oder nach den Harvard-Prinzipien)
  • Mediationen (integriert, klassisch, gerichtsnah,- in unterschiedlichen Ausprägungen)
  • Schlichtungen (als Güteverfahren, als klassische Schlichtung, als Misch-Modell)

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